Amtliche Meldung

Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigungen werden versandt

In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger ihre Wahlbenachrichtigung für den 23. Februar 2025. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürger_innen, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das sind in Tübingen rund 64.000 Personen.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Mit der Wahlbenachrichtigung kann man die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen. Das geht schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Briefwahl kann man auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de  beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, die vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses. Wer Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, muss diese nicht vorher online oder per E-Mail beantragen.
Hinweise zur Briefwahl
Da die Stimmzettel frühestens Anfang Februar vorliegen werden, können Briefwahlunterlagen auch erst ab diesem Zeitpunkt verschickt und abgeholt werden. Sobald die Stimmzettel vorliegen, kann man seine Briefwahlunterlagen auch direkt beim Wahlamt im Rathaus, Am Markt 1, in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen abholen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Wahlberechtigte, die bis einschließlich 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an das Wahlamt unter Telefon 07071 204-1600 oder per E-Mail an wahlen@tuebingen.de wenden. www.tuebingen.de/wahlen
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)

 

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.