Amtliche Meldung

Bundestagswahl: Zeitlicher Ablauf bis zum Wahltag

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Durch den vorgezogenen Wahltermin ergeben sich verkürzte Fristen für die formell notwendigen Schritte im Vorfeld einer Wahl:

Wahlvorschläge und Stimmzettel
Wahlvorschläge müssen bis einschließlich 20. Januar 2025 bei der jeweiligen Kreis- beziehungsweise Landeswahlleitung eingereicht werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreis- beziehungsweise Landeswahlausschuss spätestens am 24.Januar 2025. Gegen eine Nichtzulassung eines Wahlvorschlags kann man Beschwerde bei den entsprechenden Gremien einreichen. Über die Beschwerde wird bis zum 30.Januar 2025 entschieden. Erst nach diesen formellen Schritten sind der Druck und die Verteilung der Stimmzettel an die Kommunen für die verschiedenen Wahlkreise möglich. Die Stimmzettel werden frühestens Anfang Februar vorliegen. Deshalb können Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt verschickt und ausgegeben werden.

Versand der Wahlbenachrichtigungen
Ab diesem Wochenende werden die Wahlbenachrichtigungen an alle rund 64.000 wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen. Wer bis einschließlich Sonntag, 2.Februar 2025, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bei der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1600 nachfragen. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahlsonntag 18Jahre alt ist, seit mehr als drei Monaten mit Hauptwohnung in Tübingen gemeldet ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Briefwahl besser persönlich beantragen
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen ab Anfang Februar persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und abzuholen. Nur so ist sichergestellt, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Über den Start der Ausgabe der Briefwahlunterlagen informiert die Stadtverwaltung unter anderem auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/wahlen.

Warum vorgezogene Bundestagswahlen?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel68 des Grundgesetzes gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten verweigerte dem Kanzler das Vertrauen. Damit hat er den Weg für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen freigemacht. Spätestens 21Tage nach der verlorenen Vertrauensfrage muss der Bundespräsident darüber entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, muss es innerhalb von 60Tagen ab der Auflösung die Neuwahl geben. Das steht in Artikel39 Absatz1 Satz4 Grundgesetz. Den Tag der Bundestagswahl legt nach dem Bundeswahlgesetz formal der Bundespräsident fest. Bundespräsident Dr.Frank‐Walter Steinmeier hat auf Vorschlag des Bundeskanzlers am 27.Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und als Wahltag den 23.Februar 2025 festgelegt. www.tuebingen.de/wahlen
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.