Digitaler Führerscheinantrag: Bequem online die Fahrerlaubnis beantragen
Bereits seit Anfang 2024 besteht im Landkreis Tübingen die Möglichkeit, den Führerschein für PKW, Motorrad und Traktor bequem online zu beantragen und zu bezahlen. Zwischenzeitlich wurden die Antragsarten nach und nach erweitert. Derzeit ist die digitale Antragstellung für folgende Antragsarten möglich:
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 und Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis. Weitere Antragsarten werden voraussichtlich in den kommenden Monaten ergänzt mit dem Ziel der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und der Erhöhung der Kundenfreundlichkeit. Für die Bürgerinnen und Bürger entfällt durch die digitale Antragstellung der notwendige Gang auf das Rathaus des Wohnorts. Voraussetzung für den digitalen Erstantrag ist die digitale Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis.
Was ist der digitale Führerscheinantrag?
Seit 01.01.2024 kann der Führerscheinantrag vollständig online gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich den Antrag in englischer oder deutscher Sprache anzeigen lassen. Zudem können das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise bequem online hochgeladen werden. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt einfach und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
Was wird für den Online-Antrag benötigt?
Für eine erfolgreiche digitale Antragstellung wird folgendes benötigt:
- Aktivierte Online-Ausweisfunktion beim Elektronischem Personalausweis, Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte – sowie individuelle PIN.
- Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2 (kostenlos im App Store, Google Play Store oder unter ausweisapp.bund.de)
- Kostenloses BundID-Konto (www.id.bund.de) – kann bei Antragstellung angelegt werden
- Aktuelles biometrisches Passbild (kann als Bilddatei hochgeladen werden)
- Name und Ort der Fahrschule
- Erste-Hilfe-Nachweis mit 9 Unterrichtseinheiten einer anerkannten Stelle (Nachweis kann online hochgeladen werden).
- Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T muss Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (Nachweis kann online hochgeladen werden).
Wer kann alles einen Führerscheinantrag online stellen?
Der Online-Antrag kann ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist. Um einen Antrag zu stellen, müssen alle oben genannten Unterlagen vorhanden sein.
Die Schritte zum Online-Antrag
1. Identitätsnachweis durch Online-Ausweis in Verbindung mit der BundID
2. Angaben von persönlichen Informationen
3. Hochladen von Anlagen, wie z.B. Foto und Erste-Hilfe-Nachweis
4. Bezahlung des Online-Antrags (mit PayPal oder Kreditkarte)
Weitere Informationen: www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnis.
Der Landkreis Tübingen verbessert sein Angebot an online verfügbaren Leistungen kontinuierlich. Aktuell können über 190 Leistungen der Kreisverwaltung online genutzt werden. Darunter sind viele gefragte Leistungen wie z.B. die KfZ-An-, Um- und Abmeldung, die Infektionsschutzbelehrung, Bauanträge oder die Gebührenermäßigung für Kindertageseinrichtungen. Eine Übersicht über alle angebotenen Onlinedienste des Landratsamts Tübingen findet sich unter www.kreis-tuebingen.de/onlinedienste.
(Pressemitteilung Landratsamt Tübingen)