Amtliche Meldung

Einführung des „Virtuellen Bauamtes“ im Landkreis Tübingen:

Bauanträge können nun ausschließlich online gestellt werden

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger sowie Architekten und Bauunternehmen ihre Bauanträge bei der Baurechtsbehörde des Landkreises Tübingen ausschließlich digital über das landeseinheitliche „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) einreichen. Dazu gehören alle Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren ebenso wie der Bauvorbescheid, die Baubeginnsanzeige, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein eventueller Widerspruch gegen eine Entscheidung. Unter https://www.kreis-tuebingen.de/viba findet man den neuen Onlinedienst sowie viele nützliche Informationen, die den Einstieg erleichtern. Baurechtlich zuständig ist das Landratsamt Tübingen für die kreisangehörigen Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach. Die großen Kreisstädte Tübingen, Rottenburg am Neckar und Mössingen (inkl. der Gemeinden Ofterdingen und Bodelshausen in Verwaltungsgemeinschaft) haben eigene Baurechtsbehörden. Anträge und Bauvorlagen konnten auch bisher bereits auf anderem Wege elektronisch eingereicht werden. Nun ist die Wahlmöglichkeit, ob man lieber in Papierform oder ausschließlich digital einreichen möchte, zum 1. Januar 2025 weggefallen. Aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (LBO) ist die digitale Antragstellung nun verpflichtend. Diesen Fixpunkt hat die Baurechtsbehörde des Landkreises Tübingen genutzt, um das landeseinheitliche Virtuelle Bauamt in Betrieb zu nehmen und auch alle internen Bearbeitungsschritte auf eine volldigitale Arbeitsweise umzustellen. Das Virtuelle Bauamt ist eine Ende-zu-Ende-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Zustellung der Bescheide erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Planverfasser, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung schneller und komfortabler für den Antragssteller. Der Online-Dienst wird nach dem Einer-für-Alle-Prinzip betrieben: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Service in Auftrag gegeben, die Nachnutzung ist in allen interessierten Bundesländern möglich. Für Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) eine Nachnutzung vereinbart. Dieses Vorgehen spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Der Landkreis Tübingen verbessert sein Angebot an online verfügbaren Leistungen kontinuierlich. Aktuell können über 190 Leistungen der Kreisverwaltung online genutzt werden. Darunter sind viele gefragte Leistungen wie z.B. die KfZ-An-, Um- und Abmeldung, Führerscheinanträge, die Infektionsschutzbelehrung oder der Online-Brennholzverkauf. Eine Übersicht über alle angebotenen Onlinedienste des Landratsamts Tübingen befindet sich unter www.kreis-tuebingen.de/onlinedienste.
(Pressemitteilung Landratsamt Tübingen) 

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.