Amtliche Meldung

Parkraumbewirtschaftung in der Weststadt ab 1. Mai

 Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms „Tübingen klimaneutral 2030“ hat der Tübinger Gemeinderat entschieden, die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten. Neben dem Technologiepark, der Nordstadt, Lustnau, dem Österberg und Derendingen West kommen jetzt die Gebiete 42, 43 und 44 in der Weststadt dazu. Eine Übersicht der Parkgebiete gibt es unter www.tuebingen.de/stadtplan/#parkraumgebiete
Ab dem Start der Parkraumbewirtschaftung haben Anwohner_innen zwei Wochen Zeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, sofern sie ihr Auto in der Straße parken möchten. In dieser Zeit wird nicht kontrolliert. Wer keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis hat, kann alternativ ein Monatsparkticket für 50 Euro kaufen. Besucher_innen können ein Parkticket am Parkscheinautomaten lösen. Wer online über eine App sein Auto parkt, muss seit 1. April wieder eine Transaktionsgebühr zahlen. Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltskonsolidierung entschieden, dass die Stadt die Gebühr nicht mehr übernimmt. Den Bewohnerparkausweis kann man bequem im Online-Portal unter www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis nach der Registrierung beantragen. Nach einer kurzen Prüfung durch einen städtischen Mitarbeitenden wird der Antrag freigeschaltet. Man kann online bezahlen und den Ausweis direkt ausdrucken und ins Auto legen. Im Online-Portal kann man den Ausweis außerdem selbst verlängern. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden rechtzeitig vor Beginn der Parkraumbewirtschaftung mit einem Anwohnerschreiben informiert. www.tuebingen.de/parken
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)

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Autor: diana.jungmann@tuebingen.de

Ich schreibe für die Verwaltungsstelle Kilchberg und gebe die amtlichen Mitteilungen der Stadt Tübingen, der Verwaltung und des Landkreises frei. Nicht alles, was von mir als Autor erscheint, habe ich selbst verfasst. Deshalb erscheint der Name des für den Beitrag verantwortlichen Verfassers am Ende des Artikels. Eigene Texte enthalten am Schluss meinen Namen.