Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert:
Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben – mit Behinderung
Anspruch auf besondere Leistungsansprüche
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg aufmerksam.
Menschen mit Behinderung in Deutschland
Ende 2023 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, das ist fast jeder zehnte Mensch in Deutschland. Über 90 Prozent der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, es kann also jeden treffen und fast jeder hat einen Menschen in seinem Umfeld, der mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen lebt. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet daher die häufigsten Fragen zu Renten- und Reha-Leistungen schwerbehinderter Menschen:
Meine berufliche Tätigkeit fällt mir immer schwerer, kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen?
Rehabilitations- und Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher auf Antrag, ob sie im konkreten Einzelfall helfen kann. Das können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Diese sollen zum Beispiel helfen, den bisherigen Arbeitsplatz trotz der gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Auch eine berufliche Neuorientierung kommt in Frage. Sie ist oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe.
Ich bin schwerbehindert, dann muss ich doch auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen, oder?
Die Frage einer Erwerbsminderung lässt sich nicht allein am Grad der Behinderung ablesen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie entspricht in ihrer Höhe etwa einer Altersrente. Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt die Rentenversicherung ebenso vor, wie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Gibt es eine spezielle Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt in Betracht, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, Sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von 35 Jahren erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren ohne Abzüge erhalten. Mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent ist das bereits ab 62 Jahren möglich. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, ist das jeweils noch einige Monate früher möglich. Mit dem Rentenbeginnrechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-rechner erfahren Sie, wann Sie konkret in Rente gehen können. Ob Sie die Mindestversicherungszeit schon erfüllen, sehen Sie auch in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ auf unserer Website www.drv-bw.de. Weitere Fragen zum Thema beantworten wir auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48024.
Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt
(Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung)
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