Parkraumbewirtschaftung in der Alten Weberei startet zum 1. Juli
Das Parken in der Alten Weberei ist ab 1. Juli 2026 kostenpflichtig. Autofahrer_innen müssen einen Parkschein am Automaten ziehen oder ihr Auto per App parken. Eine Parkscheibe ist nicht mehr ausreichend. Die maximale Parkdauer beträgt wie bislang drei Stunden. Nach einer Übergangszeit kontrolliert der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst im Rahmen seiner regulären Streifentätigkeit die Parkberechtigungen. Die Parkraumbewirtschaftung hat der Gemeinderat im Rahmen des Tübinger Klimaschutzprogramms beschlossen. Es sieht unter anderem eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet aufgrund des hohen Parkdrucks vor. Die Einnahmen werden zur Finanzierung von Preisreduzierungen und Qualitätsverbesserungen im ÖPNV eingesetzt, hierunter fällt beispielsweise das subventionierte Tübinger Deutschlandticket.
Im Gegensatz zu vielen anderen Parkgebieten in Tübingen können Anwohner_innen in der Alten Weberei keinen Bewohnerparkausweis beantragen und auch kein Monatsparkticket für die Alte Weberei kaufen. Das liegt daran, dass hier – wie auch im Französischen Viertel und im Loretto – ein anderes städtebauliches Grundprinzip umgesetzt wurde: Viele öffentliche Straßen und Plätze sind als Aufenthaltsräume ausgewiesen. Von diesen Ausnahmen abgesehen, ist es grundsätzlich möglich, für 50 Euro ein Monatsparkticket für ein bestimmtes Parkraumgebiet zu kaufen. Das Monatsparkticket ist nur online erhältlich.
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen9
