Dramatische Finanzlage: Tübingen beteiligt sich am Aktionstag „Kommunen am Limit“
Mit Schildern, Uhren und einem Banner haben Oberbürgermeister Boris Palmer, Mitglieder des Gemeinderats, Führungskräfte der Stadtverwaltung und Mitglieder der Personalvertretung auf dem Tübinger Marktplatz sichtbar gemacht, was die dramatische Finanzsituation der Städte, Landkreise und Gemeinden für Tübingen bedeuten könnte. Mit der Aktion beteiligte sich die Universitätsstadt Tübingen am bundesweiten Protesttag „Kommunen am Limit“. Er wurde von den drei kommunalen Spitzenverbänden – dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund – am heutigen Montag, 22. Juni, veranstaltet. Sie fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen. „Wenn die Kommunen stillstehen, steht der Alltag still“, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer. Denn für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie beispielsweise die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, Kultur- und Sportangeboten, den ÖPNV, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote. Zum Glück, so der Oberbürgermeister, müssten in Tübingen noch keine Institutionen geschlossen werden. „Aber wenn nichts passiert, dann werden Dinge, die wir für selbstverständlich halten, bald einfach nicht mehr da sein.“
Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
„Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt“, fordern die kommunalen Spitzenverbände.
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)
